Wichtige Information für alle Studierenden, die im WS 2021/22 bzw. davor zu einem Studium bzw. zu mehreren Studien zugelassen wurden!

22.06.2022

Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierter Prüfungen muss bis spätestens 30.09.2022 beantragt werden. Nach dem 01.10.2022 ist eine Anerkennung von Leistungen, die bereits vor der Zulassung absolviert wurden, nicht mehr möglich.

Aus dem Newsletter:

Wichtige Information für alle Studierenden, die im WS 2021/22 bzw. davor zu einem Studium bzw. zu mehreren Studien zugelassen wurden: Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierter Prüfungen muss bis spätestens 30.09.2022 beantragt werden. Nach dem 01.10.2022 ist eine Anerkennung von Leistungen, die bereits vor der Zulassung absolviert wurden, nicht mehr möglich.

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