Modulprüfungen - Teilbereich Altorientalistik
Über folgende Module kann auf Antrag von Studierenden beim studienrechtlich zuständigen Organ der Leistungsnachweis in Form einer Modulprüfung erfolgen:
Modulprüfung „Babylonisch II“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Babylonisch II“:“ gilt das Modul AO-2 „Babylonisch II“ als absolviert.
Modulprüfung „Sumerisch I“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Sumerisch I“ gilt das Modul AO-4 „Sumerisch I“ als absolviert.
Die Prüfungserfordernisse entsprechen den Anforderungen der gesetzten Modulziele. Bei allfälligen Wiederholungen der Prüfung ist der gewählte Prüfungsmodus beizubehalten.