FAQ zum Studium der Orientalistik

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  • Muss ich Deutsch sprechen können, um im Bachelor Orientalistik zu studieren?

    Die meisten Lehrveranstaltungen im Bachelor Orientalistik werden in Deutsch gehalten, das heißt, entsprechende Deutschkenntnisse sind notwendig.

  • Zahlungsfrist für den Studien-/ÖH-Beitrag

    Die Zahlungsfrist endet einen Monat früher als bisher. Sie erhalten wie gewohnt jedes Semester eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Beachten Sie die neuen Deadlines und zahlen Sie frühzeitig ein:
    Für das Wintersemester: spätestens bis 31. Oktober
    Für das Sommersemester: spätestens bis 31. März

    Alle Informationen zum Studien-/ÖH-Beitrag

  • Gängige Abkürzungen und Begriffs-ABC

    AE = Alternative Erweiterung

    EC = Erweiterungscurriculum

    ECTS-Punkte = European Credit Transfer System

    LV = Lehrveranstaltung

    pi-LV = prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (d.h. maximal 3 Mal entschuldigtes Fehlen erlaubt)

    SoSe = Sommersemester

    STEOP = Studieneingangs- und Orientierungsphase

    Begriffs-ABC. Auf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

  • Kodierungen im Studienplan BA-Orientalistik

    OR-1 bis OR-8 Pflichtmodule für alle Studierenden
    OR-2a/AO-1 – Wahlmodul; Einführung in das Babylonische I
    OR-2b/AR-1 – Wahlmodul; Einführung in das Arabische I
    OR-2c/TU-1 – Wahlmodul; Einführung in das Türkische I
    AO-2 bis AO-12 Studienzweig "Altorientalische Philologie u. Orientalische Archäologie"
    AR-2 bis AR-14 Studienzweig "Arabistik und Islamwissenschaft"
    TU-2 bis TU-13 Studienzweig "Turkologie"

  • Ich möchte mit dem BA Studium Orientalistik beginnen. Was muss ich tun?

    Die Zulassung zu allen Studien wird an der Universität Wien zentral abgewickelt. Alle Informationen über das Zulassungsverfahren, den Ablauf und erforderliche Dokumente finden Sie unter:
    https://studieren.univie.ac.at/zulassungsverfahren/.
    Zulassungsverfahren BA Orientalistik:
    https://studieren.univie.ac.at/zulassung/bachelor-diplomstudien/orientalistik/ - Beachten Sie unbedingt die Zulassungsfristen!

    Das Bachelor-Studium umfasst 180 ECTS-Punkte, wobei 150 ECTS innerhalb des Curriculums für das Bachelorstudium der Orientalistik zu absolvieren sind. Die restlichen 30 ECTS sind im Rahmen der Erweiterungscurricula abzuschließen. Bitte lesen Sie den Studienplan des BA Orientalistik!

  • Ich beginne mein Studium in einem Wintersemester - was soll ich machen?

    Das erste Semester steht im Zeichen der STEOP. Sie absolvieren die drei STEOP-Lehrveranstaltungen (Einführung in das Studium der Orientalistik und zwei Lehrveranstaltungen aus der Wahlmodulgruppe "Einführung in die orientalischen Sprachen" - (1) Einführung in das Babylonische, (2) Einführung in das Arabische I oder (3) Einführung in das Türkische I - und machen die Prüfungen.

  • Ich beginne mein Studium in einem Sommersemester - was soll ich machen?

    Sie absolvieren die drei STEOP-Lehrveranstaltungen  - Einführung in das Studium der Orientalistik und zwei Lehrveranstaltungen aus der Wahlmodulgruppe "Einführung in die orientalischen Sprachen" - (1) Einführung in das Babylonische, (2) Einführung in das Arabische I oder (3) Einführung in das Türkische I - und machen die Prüfungen.

  • Ich bin im zweiten Semester (SoSe) und habe die STEOP absolviert - was nun?

    Nachdem Sie die STEOP erfolgreich absolviert haben, nehmen Sie die Pflichtmodule in Angriff (OR-3 bis OR-8) und die Lehrveranstaltungen aus dem Alternativen Pflichtmodul, für das Sie sich entschieden haben: (1) Altorientalische Philologie und Orientalische Archäologie, (2) Arabistik und Islamwissenschaft oder (3) Turkologie.

    Achtung: Einige Lehrveranstaltungen werden nicht jedes Semester angeboten, sondern teils nur jedes Winter-/Sommersemester. Die Lehrveranstaltungen, auf welche dies zutrifft und die für das jeweilige Semester empfohlen werden, finden Sie auf der Homepage der Studienvertretung.

  • Gibt es eine Mindeststudienleistung im BA?

    Für das Bachelorstudium, zu denen Sie ab Wintersemester 2022/23 zugelassen werden, müssen Sie eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS bis zum Ende des vierten Semesters erbringen. Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Eine Wiederaufnahme ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich. Das gilt auch, wenn Sie ein Studium wechseln, dazu- oder wiederaufnehmen möchten.

    Alle Informationen zur Mindeststudienleistung.

  • Ich habe das erste Jahr hinter mir – wie funktioniert das mit der Spezialisierung?

    Sie spezialisieren sich normalerweise im zweiten bzw. dritten Semester. Sie haben die Wahl zwischen (1) Altorientalische Philologie und Orientalische Archäologie, (2) Arabistik und Islamwissenschaft und (3) Turkologie. In diesem Bereich absolvieren Sie insgesamt 91 ECTS mit Vorlesungen, Übungen, Proseminaren und Bachelorseminaren. Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben im Studienplan aus denen hervorgeht, wie viele LVen von welchem Typ Sie brauchen. Zusätzlich gibt es für alle die Pflichtmodule (OR-3 bis OR-8) zu absolvieren.

  • Ich studiere das BA Studium Orientalistik (Version 2017). Bis wann muss ich mein Studium abschließen?

    Das Studium muss bis zum 31.10.2025 abgeschlossen werden. Andersfalls werden Sie auf das Studium der Version 2022 umgeschrieben. Dabei kann es passieren, dass zusätzlich Lehrveranstaltungen absolviert werden müssen und dasss manche von Ihnen im alten BA absolvierte Kurse nur teilweise anerkannt werden bzw. im neuen Curriculum gar keine Entsprechung haben.

  • Wie funktioniert das mit dem Sprachunterricht?

    Sprachunterricht am Institut für Orientalistik ist aufbauend. Das bedeutet, dass Sie etwas das 3. Sprachmodul in Arabisch (AR-3 Sprachmodul Arabisch III) nicht vor dem 2. Sprachmodul (AR-2 Sprachmodul Arabisch II) absolvieren können. Bitte beachten Sie auch, dass zwar die Sprachvorlesungen, aus denen sich die STOEP zusammensetzt, jedes Semester angeboten werden, nicht aber das 2. Sprachmodul. Das 2. Sprachmodul  - (1) AO-2 Babylonisch II, (2) AR-2 Sprachmodul Arabisch II, (3) TU-2 Türkisch, Grundstufe II -  wird immer nur im Sommersemester eines Studienjahres angeboten

  • Was ist eine Modulprüfung?

    Im Curriculum ist gekennzeichnet, welche Module durch eine Modulprüfung absolviert werden können. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Sprachmodule. Sie können diese Modulprüfung nicht absolvieren, wenn ein Modul aus zwei Lehrveranstaltungen besteht und Sie eine der Lehrveranstaltungen schon absolviert haben, sei die Note positiv oder negativ. Für weitere Hinweise siehe hier.

  • Was ist ein Erweiterungscurriculum (EC)?

    Neben den Pflicht- und Wahlfächern des Studiums der Orientalistik müssen Erweiterungscurricula (EC) im Ausmaß von bis zu 30 ECTS absolviert werden. Es müssen mindestens 15 ECTS als Erweiterungscurricula (EC) absolviert werden, die anderen 15 ECTS können auch als Alternative Erweiterung (AE) absolviert werden.

    Ein EC ist eine vorgegebene Modulgruppe im Ausmaß von 15 oder 30 ECTS. Um ein EC absolvieren zu können, ist die Registrierung für das EC über u:space erforderlich. Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des EC kann nach absolvierter STEOP durchgeführt werden.

    Fast alle Studienrichtungen bieten ECs an und Sie können aus dem Angebot frei wählen.
    Achtung: Sie können nicht die ECs der Orientalistik wählen. Das liegt daran, dass die darin angebotenen LVen mit denen aus dem Kernstudium ident sind.

    Weitere Information finden Sie hier.

  • Was bedeutet „Alternative Erweiterung"?

    Anstelle eines zweiten EC können Sie im maximalen Ausmaß von 15 ECTS auch Alternative Erweiterungen (AE) absolvieren. Das sind frei wählbare LVen, die nicht zusammenpassen müssen und auch aus dem eigenen Studium (BA Orientalistik) sein dürfen. Sie können also die Alternative Erweiterung auch dazu nutzen um entweder Ihre gewählte Spezialisierung durch LVen aus einer anderen Spezialisierung zu erweitern.

    Weitere Information finden Sie hier.

  • Was sind Tutorien?

    Tutorien sind Veranstaltungen, in denen der Lehrstoff einer Lehrveranstaltung mit Hilfe eines/einer Tutors/Tutorin noch einmal bearbeitet werden kann. Tutorien sind freiwillig und man muss sich für diese nicht anmelden. Wann, wo und ob ein Tutorium angeboten wird, wird auf u:find im Eintrag der jeweiligen Lehrveranstaltung angegeben.

  • Wo bekomme ich Skripten für meine Lehrveranstaltungen?

    Welches Lehrmaterial/Skriptum Sie für eine Lehrveranstaltung brauchen finden Sie auf u:find unter der entsprechenden Lehrveranstaltung (meist unter „Prüfungsstoff“). Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den/die Lehrveranstaltungsleiter*in.

    Skripten für die STEOP – Das Skriptum für die STEOP-Vorlesung „Einführung in das Babylonische“ erhalten Sie im Sekretariat des Instituts. Die Skripten/Lehrbücher für die STEOP-Vorlesungen „Einführung in das Arabische“ und „Einführung in das Türkische“ erhalten Sie unter anderem in der Facultas-Buchhandlung am Campus oder sonst überall, wo es Bücher gibt. Für die STEOP-Vorlesung „Einführung in das Studium der Orientalistik“ gibt es kein Skriptum.

  • Wie und wann melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen an?

    Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen funktioniert ausschließlich online über u:find (Vorlesungsverzeichnis). Das Anmeldefenster finden Sie bei der jeweiligen Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis. Beachten Sie unbedingt die entsprechenden Anmeldefristen, die Sie dem u:find entnehmen können! Dies gilt vor allem für prüfungsimmanente (pi)-Lehrveranstaltungen. Für Vorlesungen ist eine Registrierung vorgesehen. Diese Registrierung ist keine Anmeldung zur Prüfung. Für Prüfungstermine bei Vorlesungen müssen Sie sich extra anmelden. Auch da beachten Sie bitte die jeweiligen Fristen zur Anmeldung und gegebenenfalls auch zur Abmeldung, falls Sie den Prüfungstermin doch nicht wahrnehmen wollen.

  • Wie und wann melde ich mich zu Prüfungen bei VOen an?

    Ähnlich wie bei den Lehrveranstaltungen, funktioniert auch die Anmeldung zu Prüfungen über u:find. Die Prüfungstermine werden bei der jeweiligen Vorlesung im Vorlesungsverzeichnis angezeigt. Sie können sich zu Prüfungen nur im angegebenen Zeitfenster anmelden. Bitte achten Sie bei der Anmeldung zur Prüfung auf die richtige Auswahl des Moduls.

  • Aufgrund einer Beeinträchtigung habe ich ein Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode. Wo finde ich weitere Informationen?

    Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei.
    Melden Sie sich bitte auch bei den LV-Leiter*innen mit Ihrem Anliegen.

  • An-/Abmeldefrist für eine Prüfung verpasst - was tun?

    Wenn Sie die Anmeldefrist zu einer Prüfung verpasst haben, diese aber noch dringend brauchen, können Sie sich schriftlich oder mündlich an das Sekretariat wenden.

    Sollten Sie die Abmeldefrist verpasst haben bzw. zur Prüfung aus unvorhergesehenen Gründen (z.B. Krankheit oder Verkehrsbehinderung) nicht erscheinen können, informieren Sie darüber den*die Prüfer*in unverzüglich per E-Mail. Der*Die Prüfer*in wird dann die Abmeldung vom Prüfungstermin veranlassen.

  • Vorlesungsprüfungen?

    An Vorlesungsprüfungen dürfen Sie auch dann teilnehmen, wenn Sie die Vorlesung selbst nicht besucht haben. Sie müssen sich jedoch für den Prüfungstermin anmelden.

    Zu jeder Vorlesung werden bei Bedarf vier Prüfungstermine angeboten: am Ende des Semesters, in dem die Vorlesung abgehalten wurde, sowie am Beginn, in der Mitte und am Ende des darauffolgenden Semesters.

    Bitte beachten Sie die Fristen zur Anmeldung der einzelnen Prüfungen sowie die Anmeldemodalitäten (Anmeldung über u:find)! Innerhalb der angegebenen Anmeldefrist können Sie sich auch selbständig und ohne Angabe von Gründen wieder von der Prüfung abmelden.

    Bei allen Fragen zu diesen Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an die Prüfer*innen. Dies gilt auch, wenn Sie an einer Prüfung, für die Sie angemeldet sind, unerwarteter Weise (z.B. aufgrund einer Erkrankung) doch nicht teilnehmen können. Wenn Sie der Prüfung unentschuldigt fernbleiben, werden Sie mit "nicht erschienen" beurteilt und sind für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.

  • Was heißt pi-LV (prüfungsimmanente Lehrveranstaltung)?

    Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfordern eine Anmeldung. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Proseminare, Kurse, Seminare, Übungen) müssen Sie mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen erbringen. Aus diesen Teilleistungen wird die Gesamtnote errechnet. Für pi-LVen gilt Anwesenheitspflicht, maximal 3 Fehltermine können toleriert werden. Im Fall von längeren Krankheiten oder anderen Gründen, die zu mehr als 3 Abwesenheiten führen, sprechen Sie unbedingt mit der Lehrveranstaltungsleitung, um eine mögliche Lösung zu finden.

    Der Statuswert Ihrer Anmeldung zeigt Ihnen, ob Sie „Angemeldet“, „Auf Warteliste“ sind oder ob ein "Alternativplatz verfügbar“ ist oder ob Sie "Keinen Platz erhalten" haben. Wenn Ihnen ein Alternativplatz in einer anderen Gruppe angeboten wurde, können Sie diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.

    Sind Sie zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung angemeldet, aber in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grunds abwesend, werden Sie abgemeldet. Die Aufnahme in eine pi-LV ist für jene Studierende, die auf der Warteliste stehen, möglich, wenn Plätze in dieser Lehrveranstaltung frei werden. Falls Sie auf der Warteliste stehen, wird empfohlen, die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in diese kurzfristig frei gewordenen Plätze vergeben werden.

  • Ich habe die Anmeldefrist für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung verpasst - was nun?

    Die Anmeldefrist für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis. Sollten Sie diese Frist verpasst haben, gehen Sie bitte in die erste Einheit der gewünschten LV und bitten Sie den*die Lehrveranstaltungsleiter*in um eine Nachmeldung - sofern noch freie Plätze vorhanden sind und Sie die Voraussetzungen erfüllen, sollte das in der Regel möglich sein. Bitte informieren Sie den*die LV-Leiter*in, für welches MODUL Sie die Lehrveranstaltung verwenden wollen – nur so wird nach der erfolgten Nachmeldung die Note später in Ihrem elektronischen Prüfungspass an der richtigen Stelle erscheinen!

    Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach einem selbstverschuldeten Verpassen der Anmeldefrist kein Anrecht auf einen LV-Platz haben und die Nachmeldung nur im Kulanzweg erfolgt.

  • Ich kann die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, zu der ich mich angemeldet habe, nicht besuchen. Die Abmeldefrist ist aber schon verstrichen. Wer kann mich abmelden?

    Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist feststellen, dass Sie eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung nicht weiter besuchen können, sollten Sie diesen Umstand unbedingt und so schnell wie möglich dem*der Lehrveranstaltungsleiter*in mitteilen. Die LV-Leiter*innen können eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung veranlassen.

    Achtung: Sollten Sie sich nicht rechtzeitig von einer pi-LV abmelden, so muss der*die Lehrende eine negative Note eintragen.

  • Ich möchte mir Prüfungsleistungen von einem anderen Studium für mein Studium der Orientalistik anerkennen lassen. Wie funktioniert das?

    Der Antrag auf Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie hier:  https://orientalistik.univie.ac.at/studium/studienprogrammleitung-studienservicestelle/anerkennung-von-leistungen/

    Sie füllen den „Antrag auf Anerkennung von Prüfungen“ und die „tabellarische Auflistung zur Anerkennung von Prüfungen“ aus.

    Dann senden Sie den Antrag (Formulare und Sammelzeugnis) per E-Mail an die SSS (service.spl14@univie.ac.at) und gleichzeitig in cc an die Studienprogrammleitung (spl.orientalistik@univie.ac.at).

    Bitte beachten Sie, dass studienbezogene E-Mailkorrespondenz ausschließlich über die u:net-Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) erfolgen darf!
    Wichtig: Für die Anerkennung von LVs für ein EC ist immer diejenige SPL zuständig, die dieses EC anbietet (wenn also das EC beispielsweise vom Institut für Geschichte angeboten wird, obliegt es dem/der SPL für Geschichte zu beurteilen, ob LVs, die woanders absolviert wurden, für dieses EC angerechnet werden). Anrechnungen für die beiden ECs, die das Institut für Orientalistik anbietet, laufen dementsprechend über die Vize-SPL für Orientalistik, also über uns.

  • Meine Note befindet sich im falschen Modul - wie kann ich sie richtig zuordnen?

    Die Zuordnung (Wahl) des Moduls geschieht bereits bei der Anmeldung zur Prüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung. In der Anmeldemaske erscheint eine Dropdown-Liste und der Computer schlägt eine Option vor – beispielsweise Individuelle Schwerpunktbildung oder Alternative Erweiterung - die Sie je nach Bedarf auswählen können. Achten Sie bitte bei der Anmeldung immer darauf, das richtige Modul auszuwählen. Sollte Ihnen dennoch ein Fehler unterlaufen sein und die eingetragene Note erscheint im elektronischen Prüfungspass im falschen Modul, wenden Sie sich bitte direkt an die StudienServiceStelle der Orientalistik (service.spl14@univie.ac.at) und bitten um eine Korrektur der Zuordnung.

  • Was kann ich in einer Sprechstunde besprechen und wo finde ich die Zeiten?

    Alle wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die einen fixen Vertrag mit der Universität Wien haben, bieten Sprechstunden an, im Unterschied zu Lehrbeauftragten, die nur für ihre Lehrveranstaltungen an das Institut kommen.

    Die Zeiten finden Sie auf der Mitarbeiter*innenseite oder in u:find. Generell ist zu sagen, dass es immer ratsam ist, sich für die Sprechstunde per mail anzukündigen, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass Sprechstunden auch mal ausfallen (Krankheit, Auslandsaufenthalt, ...).

    Sprechstunden können dazu verwendet werden, um sich mit der*dem Professor*in über das Studium zu unterhalten, Schwerpunkte zu besprechen, Arbeiten zu besprechen, Themen für Abschlussarbeiten zu finden, etc. Nutzen sie das Angebot!

  • Abschluss BA - was muss ich tun?

    Kontrollieren Sie Ihren elektronischen Prüfungspass samt Alternativer Erweiterung und Erweiterungscurricula (Markierung auf u:space: „relevant für Abschluss“), ob alle Leistungen den korrekten Modulen zugeordnet sind und ob überzählige Leistungen in Modulen vorhanden sind. Sie können zum Abgleich das für Ihr Studium relevante Formular „Prüfungspass“ heranziehen. Bei Unklarheiten oder Änderungen, kontaktieren Sie die StudienServiceStelle per E-Mail.

    Für die Beantragung der Abschlussdokumente schicken Sie Ihr aktuelles Sammelzeugnis und die Bestätigung über die Absolvierung der statistischen Erhebung der Statistik Austria per E-Mail mit Betreff „Ansuchen BA-Abschluss [Name] [Matrikelnummer]“ an service.spl14@univie.ac.at.

    ACHTUNG: Die Beantragung darf ausschließlich über Ihren u:account [aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at] erfolgen. Einreichungen von privaten Mailadressen werden nicht bearbeitet.

    Mit der Beantragung per Mail garantieren Sie, dass Ihr Sammelzeugnis so, wie Sie es gesendet haben, nicht mehr geändert wird und Sie alle Leistungen so, wie Sie sie eingereicht haben, verwendet werden sollen.

  • Ich mache gerade den BA Orientalistik fertig und möchte tagesaktuell auf den MA Studium umsteigen. Was muss ich tun?

    Sie werden nicht automatisch für den Master zugelassen, Sie müssen das angefügte Formular ausfüllen und an die Studienzulassung über den Servicedesk schicken:
    https://servicedesk.univie.ac.at/plugins/servlet/desk/portal/61
    (Hier klicken Sie auf „Fachgleiche Zulassung und Tagesaktuelle Zulassung“ und schreiben der Zulassung und reichen dort das ausgefüllte Formular ein.)

    Nehmen wir mal an, dass Ihre letzte BA-Leistung am 3.4. eingetragen wurde, dann sind Sie nach erfolgter tagesaktueller Zulassung rückwirkend ab 4.4. für den Master inskribiert. Die Studienbestätigung für den Master können Sie dann aus u:space (Persönliche Dokumente) herunterladen, sobald die Studienzulassung die tagesaktuelle Zulassung durchgeführt hat.