Modulprüfungen - Teilbereich Turkologie
Über folgende Module kann auf Antrag von Studierenden beim studienrechtlich zuständigen Organ der Leistungsnachweis in Form einer Modulprüfung erfolgen:
Modulprüfung „Türkisch, Grundstufe II“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Türkisch, Grundstufe II“ gilt das Modul TU-2 „Türkisch, Grundstufe II“ als absolviert.
Modulprüfung „Türkisch, Mittelstufe I“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Türkisch, Mittelstufe I“ gilt das Modul TU-3 „Türkisch, Mittelstufe I“ als absolviert.
Modulprüfung „Türkisch, Mittelstufe II“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Türkisch, Mittelstufe II“ gilt das Modul TU-4 „Türkisch, Mittelstufe II“ als absolviert.
Modulprüfung „Türkisch, weiter Fortgeschrittene I“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Türkisch, weiter Fortgeschrittene I“ gilt das Modul TU5 „Türkisch, weiter Fortgeschrittene I“ als absolviert.
Modulprüfung „Türkisch, weiter Fortgeschrittene II“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Türkisch, weiter Fortgeschrittene II“ gilt das Modul TU6 „Türkisch, weiter Fortgeschrittene II“ als absolviert.
Modulprüfung „Persisch, Grundstufe“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Persisch, Grundstufe“ gilt das Modul TU-7 „Persisch, Grundstufe“ als absolviert.
Modulprüfung „Osmanisch I“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Osmanisch I“ gilt das Modul TU-9 „Osmanisch I“ als absolviert.
Modulprüfung „Osmanisch II“:
Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Osmanisch II“ gilt das Modul TU-10 „Osmanisch II“ als absolviert.
Die Prüfungserfordernisse entsprechen den Anforderungen der gesetzten Modulziele. Bei allfälligen Wiederholungen der Prüfung ist der gewählte Prüfungsmodus beizubehalten.