Wichtige studienrechtliche Regelungen bei Online-Prüfungen
Prüfungszeit
Die im VVZ angegebene Arbeitszeit inkludiert die Zeit für das Herunter- und Hochladen der Antworten. Planen Sie daher Zeit zum Hochladen ein!
Beim Abspeichern des Dokuments schreiben Sie bitte beim Dokumentnamen auch Ihren eigenen Namen dazu (also z.B. Prüfung-Or-XY-Familienname.docx / pdf).
Bei Problemen beim Herunter- oder Hochladen wenden Sie sich bitte sofort an den/ die Lehrveranstaltungsleiter*in.
Open book Prüfungen – Erlaubte Hilfsmittel
„Open book“ bedeutet, dass Sie während der Prüfung Unterlagen, Skripten und andere Hilfsmittel verwenden können. Prinzipiell sind alle Hilfsmittel erlaubt; für einzelne Prüfungen können jedoch davon im Vorlesungsverzeichnis explizit Ausnahmen formuliert sein (z.B. keine Wikipedia). Bitte achten Sie daher genau, was in dem Prüfungsbogen bezüglich erlaubter Hilfsmittel steht.
Open book bedeutet auf keinen Fall, dass Sie ganze Passagen unverändert in die Prüfung kopieren dürfen (also kein copy-paste). Textpassagen aus Büchern, Internet oder zur Verfügungen gestellten Skripten bzw. Folien dürfen nicht ohne entsprechende Kenntlichmachung der Quelle übernommen werden. Bei der Beantwortung der Fragen sollen grundsätzlich eigene Gedanken und Argumente unabhängig von Vorlagen formuliert werden.
Darüber hinaus gilt:
Die korrekte Angabe von Quellen ist Grundvoraussetzung für die Erreichung einer positiven Note (abgesehen von der Erreichung der notwendigen Punktezahl).
Fehlende Angabe von Quellen wird als Erschleichen einer Leistung betrachtet und führt zur Eintragung eines „X“.
Gemeinsam mit anderen Studierenden erarbeitete Arbeits- und Lernunterlagen, Fragen¬kataloge etc., die bei der Prüfung verwendet werden, müssen auf Nachfrage binnen zwei Tagen vorgelegt werden. Können diese nicht vorgelegt werden, wird bei identischen Texten von mehreren Studierenden von einer unerlaubten Zusammenarbeit ausgegangen und es wird ein „X“ eingetragen.
Die Lehrenden können von der Möglichkeit Gebrauch machen, die eingereichten Texte auf Plagiate zu kontrollieren.
Die reine Wiedergabe von auswendig gelernten Passagen aus Lernunterlagen wird mit 0 Punkten bewertet.
Nicht erlaubte Hilfsmittel bei allen Arten von Prüfungen
Folgende Vorkommnisse werden als Erschleichen einer Leistung gewertet und führen zur Eintragung eines „X“.
- Jegliche Kommunikation mit anderen Studierenden während der Prüfung (persönlich, telefonisch, WhatsApp, Soziale Medien, usw.)
- Ghostwriting (die gesamte Prüfung oder einzelne Teilleistungen werden von anderen Personen geschrieben).
- Aus dem Text erkennbare eindeutige Zusammenarbeit mehrerer Personen: identische Tippfehler, gleiche Abschreibfehler, gleiche falsche Anwendung von Termini etc.
- dentische Wiedergabe von Vorlesungsunterlagen (sollte die LV Leitung die Verwendung von gemeinsamen Lernunterlagen erlauben, so ist es explizit anzugeben).